Kapitalerhöhung 2025 aus dem genehmigten Kapital
Hier finden Sie sämtliche Meldungen der Elbstein AG:
Der Vorstand der Elbstein AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausnutzung des satzungsgemäßen Genehmigten Kapitals gegen Einlagen um bis zu EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen.
Mehrere Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.718 Neue Aktien nicht auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH mit dem Sitz in Bremerhaven, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HRB 36333 HB zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurden die Gesellschafter der Zielgesellschaft zur Übernahme und Zeichnung von insgesamt 13.987.718 Neuen Aktien im Gesamtausgabebetrag von EUR 13.987.718,00 zugelassen, und zwar gegen Einbringung von insgesamt 89,9 % der Geschäftsanteile der Zielgesellschaft.
Weitergehende Informationen zum geplanten Projekt Seebeck Werftquartier erhalten Sie unter www.Werftquartier.de.
Die übrigen 1.012.282 Aktien werden gegen Bareinlage ausgegeben. Dabei wird das gesetzliche Bezugsrecht den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass zur Zeichnung der bis zu 1.012.282 Stückaktien die Small & Mid Cap Investmentbank AG, München mit der Verpflichtung zugelassen wird, diese den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von 2:1 zum Platzierungspreis von EUR 1,85 je Aktie anzubieten; das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist hierbei ausgeschlossen.
Die Bezugsrechte sind übertragbar. Ein Bezugsrechtshandel wird aber weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte wird ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Die Bezugsfrist beginnt am 15. Juli 2025 (einschließlich) und endet am 28. Juli 2025, 24:00 Uhr.
Alle für das Bezugsangebot relevanten Unterlagen können im Folgenden abgerufen werden:
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